Das Präsidium
Das Präsidium ist das institutspolitische Gremium. Es hat alle Entscheidungen zu treffen und zu verantworten, die das weitere Fortbestehen des EURUPOIN betreffen. Die Mitgliedschaft im Präsidium ist (mit Ausnahme des Simonischen Präsidenten) auf Lebenszeit angelegt, ein Austritt ist jedoch folgenlos möglich. Das Präsidium hütet die Unveränderliche Charta des Instituts und schreibt sie gegebenenfalls fort. Außerdem erlässt es das Statut, das die Arbeitsweise und die Wechselwirkungen im Institut beschreibt und reguliert.
Präsident
Ingo Lupp
praesident@eurupoin.de
Der Simonische Präsident, der sein Amt durch die Bezahlung einer Gebühr erwirbt, wird dabei von 4 Präsidiumsräten sowie zwei Geheimräten unterstützt. Er vertritt das Institut offiziell nach Außen und bestimmt die Richtlinien der weiteren Entwicklung. Ihm steht dafür neben dem Präsidialsekretariat eine Verwaltung zur Verfügung, die in vier Referate aufgeteilt ist. Neben den Internen Institutsangelegenheiten sind dies auch Recht, Repräsentation sowie die Quotenüberwachung. Nach der Unveränderlichen Charta des Instituts herrscht in allen Gremien eine Frauenquote. Diese wird alljährlich festgestellt und fortgeschrieben.
Die Räte
Die Präsidiumsräte haben im Unterschied zu den Sekretären keine besonderen Aufgaben. Sie sind jeder für sich genommen allzuständig. Sie besitzen ein Initiativrecht im Präsidium, nach dem sie berechtigt sind, aktuelle Probleme zur Entscheidung zu verlangen.
Die Identität der Geheimräte wird nicht veröffentlicht. Sie haben eine besondere Funktion inne: durch übereinstimmende Erklärung gegenüber der Präsidiumssitzung können sie den Präsidenten entlassen. Bei der alljährlichen Präsidiumssitzung werden sie zum Schutz ihrer Identität über eine Kommunikationsstelle vertreten. Diese stellt sicher, dass die Äußerungen der Geheimräte unverfälscht und autorisiert an das Präsidium übertragen werden.
Pressestelle
Wenn Sie Journalist sind, dann sind Sie hier richtig!