Keramische Fakultät
Namensimmanenter Bestandteil eines Rumpottes ist das Gefäß – der Pott, wie er im Volksmund liebevoll genannt wird. Nach den Statuten und der offiziellen Definition des Institutspräsidiums kommt für den Pott nur ein Behälter aus „blickdichtem, nichtkapillaren Material“ infrage.
Diese Vorgaben stellen höhere Anforderungen an einen echten Pott, als auf den ersten Blick vermutet. Die Blickdichtigkeit, nämlich das völlige Unterbinden jeglicher, duch den Inhalt induzierter elektromagnetischer Reflexionen in Bereich der Differenzierungsmöglichkeiten der humanoiden Retina (im Alltagsgebrauch kurz „mittelwellige Lichtstrahlung“ genannt), lässt sich relativ einfach erreichen.
Getriebenes Plumbum bespielsweise erreicht schon in den geringsten Schichtdicken sehr zufriedenstellende Resultate; mit der zunehmenden perodial-systemischen Wertigkeit und der Kernladung der Materialien werden die Anforderungen an die Schicktdicken der Wandung zunehmend geringer. Allerdings haben sich Gefäße aus Materialien wie Gold (letzter Nachweis hethitisches Großreich, 13. August 1315 v. Chr.), Messing (letzter Nachweis aus der Jugendstil-Epoche, ebay 2012) oder aus dem Bereich der Transurane (kein Nachweis) nicht durchsetzen können.
Moderne Rumpötte bestehen deshalb fast ausschließlich aus formbeständigen Tonmineralen. Aus diesem Grund hat das Institut beschlossen, als Referenz für die Fakultät die Keramik festzusetzen. Das schließt natürlich Forschungen bezüglich der Praktikabilität anderer Materialien nicht aus.