Charta
Unveränderbares Gebot über die Bewahrung echter Rumpötte,
bestehend aus 11 Untergeboten:
Temporalgebot
Der Rumpott darf nicht vor Juni angesetzt werden und muss bis zur Reife der Walnuss vollendet sein.
Nachhaltigkeitsgebot
Der Rumpott muss von der Vollendung an ein halbes Jahr haltbar sein.
Biodiversitätsgebot
Es ist nur frisches Obst und Gemüse zu verwenden; eine Vielfalt von biologisch erzeugten Zutaten sind zu bevorzugen.
Spritspargebot
Die globalen Transportwege sollen gering gehalten werden.
Stromspargebot
Der Rumpott soll energiesparend zubereitet werden.
Sonstiges Gebot
Kinderarbeit ist verboten, häusliche Gewalt ebenso.
Verschwiegenheitsgebot
Rezepte werden nicht publiziert.
Sanitärgebot
Niemand soll beim Genuss des Rumpotts tränende Augen bekommen oder Rachenbrennen.
Gender-Mainstream-Gebot
In allen Gremien des Instituts gilt eine strikte Frauenquote.
Neutralitätsgebot
Die Namen der Rumpötte sollen das ästhetische Empfinden und die konfessionellen Einstellungen der Mitbürger nicht beeinträchtigen.
Reinheitsgebot
Zum Reinigen der Gefäße und der Zutaten ist nur zertifiziertes Leitungswasser zu verwenden.
Wer am besten zahlt, wird Präsident (das 12. Gebot, auch „simonische Grundregel“).